Die Schuldenbremse blockiert nicht nur notwendige Investitionen, sondern gefährdet auch die Handlungsfähigkeit des Staates. In der aufkommenden Debatte um ihre Reform hörte man zuletzt, dass nur moderate Veränderungen möglich seien, weil man sonst an die Grenzen der Europäischen Fiskalregeln stoße. Ein Vergleich zwischen Schuldenbremse und Europäischen Fiskalregeln zeigt jedoch, dass letztere an mehreren Stellen große Spielräume zulässt. Auch eine weitreichende Reform der Schuldenbremse stünde im Einklang mit den Europäischen Fiskalregeln.
Die Schuldenbremse erlaubt dem Bund ein jährliches strukturelles Defizit in Höhe von 0,35 Prozent des BIP, den Ländern ist keine strukturelle Verschuldung erlaubt. Die Europäischen Fiskalregeln sind etwas komplexer: Die Europäische Kommission berechnet einen Referenzpfad, wie sich die staatlichen Ausgaben entwickeln müssten, um verschiedene Kriterien der Schuldentragfähigkeit zu erfüllen. Im Anschluss erstellt die Regierung des Mitgliedstaates auf Grundlage dieser Vorgaben einen »finanzpolitisch-strukturellen Plan«, der von der Europäischen Kommission bewertet und auf Empfehlung der Kommission vom Europäischen Rat angenommen oder abgelehnt wird. Im Nachgang überwacht die Kommission die Einhaltung des beschlossenen Planes.
Die zentralen Unterschiede zwischen Schuldenbremse und Europäischen Fiskalregeln
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