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Das Wirtschaftsmagazin

Drei Gründe, warum die Erbschaftsteuer reformiert werden muss

Die Erbschaftsteuer ist eines der größten legalen Steuerschlupflöcher – aber Schwarz-Rot schaut weg.

2 Minuten Lesedauer
Collage: Surplus, Material: Andreas Schmidt, IMAGO / Zoonar

In Deutschland herrscht extreme Ungleichheit – unter Schwarz-Rot könnte sie sich noch verschärfen. Denn Pläne für eine Reform der Erbschaftsteuer finden sich im Koalitionsvertrag nicht. Aus drei Gründen ist es besonders fatal, dass die Koalition aus Union und SPD auf Änderungen bei der Erbschaftsteuer vollständig verzichtet:

1. Deutschland ist keine Leistungsgesellschaft


Deutschland redet sich gerne ein, dass es eine Leistungsgesellschaft sei. Die Wahrheit ist: Mehr als die Hälfte des Vermögens in Deutschland ist nicht erarbeitet worden, sondern wurde vererbt. Und nein, liebe Liberale: Erben ist keine Leistung. Erben heißt, in der Sperma-Lotterie zu gewinnen.

Auch der häufig vorgebrachte Einwand, die Erbschaftsteuer sei eine Doppelbesteuerung, ist falsch. Denn besteuert wird der Erbe und nicht der Erblasser. Steuer auf das vererbte Vermögen hat aber bisher nur der Erblasser bezahlt, nicht der Erbe. Dazu kommt: Das gesamte Steuersystem besteht aus Doppelbesteuerung. Wenn ein Arbeiter seinen schon versteuerten Lohn im Supermarkt für den Wocheneinkauf ausgibt oder damit seine KFZ-Steuer bezahlt, ist das wirkliche Doppelbesteuerung!

2. Die Erbschaftsteuer kennt viele Ausnahmen

Die Erbschaftsteuer ist zu einer »Dummensteuer« geworden, weil sie so viele Ausnahmen für Betriebsvermögen kennt und insbesondere die Schwerreichen ihr Vermögen vor allem in Betriebsvermögen halten. Das führt dazu, dass bei Erbschaften und Schenkungen von über 20 Millionen Euro ein geringerer effektiver Steuersatz gilt als bei Erbschaften von unter 20 Millionen Euro. 

Laut Berechnungen vom Netzwerk Steuergerechtigkeit lag der durchschnittliche effektive Steuersatz für Erbschaften und Schenkungen zwischen 2011 und 2020 von über 20 Millionen Euro bei 2,8 Prozent. Für Erbschaften und Schenkungen von unter 20 Millionen Euro aber bei 9,0 Prozent. Dabei ist der Steuertarif eigentlich progressiv ausgestaltet. Das heißt: Wer mehr erbt, soll auch höhere Steuersätze zahlen. Die nackten Zahlen aus der Erbschafts- und Schenkungssteuerstatistik widerlegen das leider.

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Maurice Höfgen

Maurice Höfgen ist Ökonom, Publizist und Herausgeber von Surplus.